Fakten zur Krippenerziehung
in der DDR:
1. In der Kinderkrippe
wurden Kinder im Alter von wenigen Wochen bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres ganztägig betreut und erzogen.
2. Krippen waren dem Gesundheitswesen zugeordnet.
3. Anfangs waren ausschließlich Säuglingsschwestern
und Krankenschwestern in Kinderkrippen tätig. Seit 1974
wurden "Krippenerzieherinnen" an medizinischen Fachschulen
in einem "dreijährigen Direktstudium" ausgebildet.
4. Seit 1965 bildeten Krippe und Kindergarten gemeinsam
die erste Stufe des staatlichen Bildungssystems. Dennoch blieb
die Zuständigkeit des Gesundheitswesens für die
Krippen erhalten.
5. Ab 1957 gab es einen Leitfaden für die Erziehung
in Krippen und Heimen. Ab 1968 denersten Entwurf eines Erziehungsprogramms
"Pädagogische Aufgaben und Arbeitsweise der Krippen",
und ab 1985 das "Programm für die Erziehungsarbeit in
Krippen".
6. Erziehungsarbeit nach einheitlicher Methode, um
gleiche Planung und gleiche Arbeit für alle Krippen zu
erreichen.
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